Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Wir machen Nägel mit Köpfen – auch in den sozialen Medien!
Wir versuchen stets aktuelle Inhalte für unsere Kunden und auch potenzielle Interessenten bereit zu stellen und somit einen ehrlichen, authentischen Einblick in unsere Zimmerei, unsere Arbeitsweise und unser Team zu gewähren!